Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1 Geltung
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bei Auftragserteilung von Ihnen als Kunde anerkannt werden, regeln die Rechtsbeziehungen und Vertragsbedingungen zwischen Ihnen und Alexander Goebels, im Folgenden mit AG abgekürzt. Lesen Sie diese deshalb bitte sorgfältig durch.
2 Leistung
AG führt alle Arbeiten sorgfältig und unter Beachtung allgemeiner branchenspezifischer Grundsätze sowie gemäß vereinbarter Themen durch. Wir unterscheiden grundsätzlich zwischen:
- offenen Seminaren, an denen zum selben Termin unterschiedliche Auftraggeber bedient werden.
- Inhouse Seminaren, zu denen die Mitarbeiter eines Auftraggebers beraten, trainiert oder „gecoacht“ werden
3 Vertrauliche Informationen, Datenschutz
Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.
Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen.
Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben.
4 Urheberrechte
Seminarbegleitende Arbeitsmappen, Unterlagen und elektronische Trainingsmedien unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Kursteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
5 Mitwirkungspflicht
Die Vertragspartner verpflichten sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung oder einer Begrenzung der Störung beizutragen.
6 Haftung
6.1 Allgemeine Haftung
Beratung und Training werden nach dem derzeitigen aktuellen Wissensstand sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Für erteilten Rat und die Verwertung der erworbenen Kenntnisse übernimmt AG keine Haftung. AG übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Seminarvoraussetzungen bei den Teilnehmern ergeben.
6.2 Vorsatz
AG haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von AG oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet AG nur nach dem Produkthaftungsgesetz; wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Satz 1 oder 2 gegeben ist.
6.3 Schadenersatz
Die Regelungen des vorstehenden Abs. 6.2 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
6.4 Beweislast
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners von AG ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
7 Offene Seminare
7.1 Anmeldungen
AG akzeptiert für das gesamte offene Trainings- und Seminarangebot ausschließlich schriftliche Anmeldungen. Der Kunde kann für die Anmeldung das vorgedruckte Formular der AG Internet-Seite verwenden bzw. per Brief, Email oder Fax seine Seminarteilnahme erklären. Mit der Anmeldung bietet der Kunde AG den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag tritt mit einer schriftlichen Bestätigung durch AG in Kraft. Sollte diese nicht innerhalb von 10 Tagen nach Anmeldung zugegangen sein, wird AG vom Kunden darüber informiert.
Sämtliche Preise für offene Seminare verstehen sich in Euro (€) und enthalten folgende Leistungen, sofern nicht ausdrücklich auf andere Konditionen bereits im Angebot verwiesen wird:
- Tagungsgetränke für die Dauer des Seminars
- Trainerhonorare, Trainingstechnik, Raummieten etc. sowie Kosten, die AG direkt betreffen
- Teilnehmermaterial und Unterlagen, die vom Referenten ausgehändigt werden
7.2 Zahlungsbedingungen
Mit Erhalt der Anmeldebestätigung bei offenen Seminaren wird die Zahlung der ausgeschriebenen Trainingskosten fällig. Die Bestätigung enthält zugleich den Rechnungsbetrag.
7.3 Gruppenbuchungen
Bei drei oder mehr Teilnehmern pro offenes Seminar eines Unternehmens (Gruppenbuchung), gewährt AG einen Nachlass von 10 % des ausgeschriebenen Seminarpreises pro Teilnehmer der Gruppenbuchung.
Hinweis: Ausschlaggebend hierfür ist die Vereinfachung bei der Buchung. Der Nachlass wird gewährt, wenn die Buchung für mehrere Teilnehmer aus dem gleichen Unternehmen gleichzeitig erfolgt und die tatsächliche Teilnahme am Seminar dem entspricht.
7.4 Rücktritt
Von offenen Seminaren kann jederzeit vor Seminarbeginn von dem gebuchten Seminar zurückgetreten werden. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei AG. Der Rücktritt ist in jedem Fall schriftlich zu erklären. Bei Rücktritt entstehen folgende Kosten:
- Anteilige Verwaltungskosten bei Rücktritt früher als 30 Tage beträgt € 50,–
- Stornogebühr bei einem Rücktritt zwischen
15 und 30 Tagen beträgt 50 %
15 und 7 Tagen beträgt 75 %
ab 6 Tagen vor Seminarbeginn 90 %
des jeweils ausgeschriebenen Preises. - Ab Trainingsbeginn wird die Seminargebühr in voller Höhe fällig. Dies gilt ebenso bei vorzeitiger Abreise.
7.5 Durchführungsabweichungen
AG ist aus wichtigem Grund berechtigt, einen Ersatztrainer einzusetzen, den Seminarinhalt geringfügig zu ändern sowie bei offenen Seminaren Termin- und Ortsverschiebungen vorzunehmen. Termin- und Ortsverschiebungen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Kann infolgedessen ein Angemeldeter am Seminar nicht teilnehmen, so kann er gebührenfrei vom Vertrag zurücktreten.
Durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf eine Durchführung. AG bemüht sich in diesem Fall bestmöglich Ersatz anzubieten. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.
8 Inhouse-Seminare, Beratung, Vorträge und Coaching
Schriftlich verfasste Angebote sind bis zum angegebenen Datum gültig, längstens jedoch für drei Monate. Es gilt das Verfassungsdatum des Angebotes. Soweit nicht explizit anderweitig vereinbart, stellt der Auftraggeber kostenfrei die Räumlichkeiten zur Erbringung der Leistung sowie die Verpflegung der Teilnehmer.
8.1 Auftragserteilung
Die Beratungs- und Trainingstätigkeit erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage abgeschlossener Verträge bzw. rechtsgültig und schriftlich erteilter Aufträge bzw. Anmeldungen. Diese müssen neben der Aufgabenstellung und Definition des Leistungsumfangs die einzuhaltenden Termine, die vereinbarte Vergütung und die Zahlungsmodalitäten enthalten.
8.2 Stornierung
Schriftlich bestätigte Termine für Inhouse-Seminare, Beratungstage, Vorträge und Coachings können bis 40 Arbeitstage vor der Veranstaltung kostenfrei storniert werden.
Bis 30 Arbeitstagen vor dem Termin kann einmalig versucht werden ein Ersatztermin zu finden. Dieser darf nicht länger als 6 Wochen nach dem ursprünglichen Termin liegen und muss mit dem Terminkalender des Seminarleiters abgestimmt sein. Anderenfalls stellt AG 50 % der vereinbarten Tageshonorare oder Pauschalen dem Auftraggeber in Rechnung.
Bei Absagen die kurzfristiger als 30 Arbeitstage vor Seminarbeginn eingehen, berechnet AG die volle Vertragssumme. Kosten für Fremdleistungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden.
8.3 Zahlungsbedingungen
Rechnungen für Inhouse-Trainings, Unternehmensberatungen, Vorträge und Coachings sind bei Erhalt sofort ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist AG berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 10% p. a.
Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten. Dies gilt auch für Zahlungen aus dem Ausland und auch dann, wenn eine Transaktionsgebühr anfällt. Die Kosten des Zahlungsverkehrs gehen immer zu Lasten des Veranlassers der Transaktion.
Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer und belegten Reisekosten. Wird innerhalb des Vertragszeitraumes der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.
8.4 Änderung des Leistungsumfangs
Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfanges beantragen. Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms ebenso wie der Einsatz der Trainer können unter Wahrung des Gesamtcharakters des Seminars geändert werden. Dies berechtigt den Auftraggeber weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.
8.5 Annullierung
Durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse besteht kein Anspruch auf eine Durchführung. AG bemüht sich in diesem Fall bestmöglich Ersatz anzubieten. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet.
9 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Viersen.
10 Schlussbestimmungen
Für unsere Geschäfts- und Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Abweichend ausgehandelte Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.
Stand: April 2015